Anfechtungsrecht
Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsrecht

Die Beratung von Unternehmen in der Krise und bei Fragen mit Bezug zur Krise umfasst neben der eigentlichen Sanierung und Restrukturierung des Betriebs eine Vielzahl von Fragestellungen, die im Rahmen einer nachhaltigen und zukunftssicheren Gesamtlösung beachtet und gelöst werden müssen.


Das Gesamte im Blick

Neben den juristischen Problemen umfasst das gesamte Gebiet des Wirtschaftsrechts insbesondere eine betriebswirtschaftliche Beratung. Wir arbeiten mit langjährigen Partnern, darunter Unternehmens- und Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfer zusammen, die eine versierte Fortführungsprognose und Überschuldungsprüfung, die Bescheinigung gem. § 270b InsO (Schutzschirmverfahren), die Prüfung der Zahlungsfähigkeit sowie die Erstellung von Sanierungskonzepten nach dem Standard IDW S6 mit uns gemeinsam darstellen können.


Ein Perspektivenwechsel schadet nicht

In der Regel sind wir als Insolvenzverwalter oder Berater eines Unternehmens in der Krise tätig. Durch unser Fachgebiet kennen wir daher die Sicht aus dieser Perspektive ganz genau. Was darf der Insolvenzverwalter von Ihnen verlangen, welche Sicherheiten bestehen, welche Forderungen müssen Sie privat begleichen, kann Ihre private Altersvorsorge bestehen bleiben, welche Lösungen gibt es? Wir sind Spezialisten im Anfechtungs- und Gesellschaftsrecht und wissen, welche Gefahren für Sie persönlich als Gesellschafter / Geschäftsführer bestehen wenn Ihr Unternehmen in die Insolvenz gerät.


Nutzen Sie unser Wissen

Dieses Knowhow können Sie nutzen, auch wenn Sie auf der anderen Seite stehen. Ihr Unternehmen hat beispielsweise eine hohe Forderung gegen ein insolventes Unternehmen aus einer Warenlieferung, die unter Eigentumsvorbehalt steht oder Sie werden als Gesellschafter und / oder Geschäftsführer durch den Insolvenzverwalter in Anspruch genommen, z.B. im Rahmen der Anfechtung von Zahlungen aus der Insolvenzmasse. Wir beraten Sie gerne.